Bestattungsarten

 

Feuerbestattung

 

Bei einer Feuerbestattung wird grundsätzlich ein Sarg benötigt. Dieser wird im Normalfall nach der Trauerfeier zum Krematorium überführt. Wir arbeiten ausschließlich mit dem Krematorien in Berlin zusammen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angehörige können in ausgewiesenen Bereichen (Grabfeldern) eine freie Grabstätte auswählen.

Es besteht ein Anspruch auf Verlängerung des Nutzungsrechts-/Grabrechts. Nach dem Ablauf von der Ruhefristen ist eine erneute Bestattung möglich. Die Grabstätte wird von den Angehörigen gepflegt und ist namentlich gekennzeichnet  (Grabmal).

Urnenwahlgrab

Urnenreihengrab

Es ist nur eine Bestattung in diesem Grab möglich, festgelegte Ruhefrist, keine Möglichkeit zur Verlängerung. Die Grabstätte wird vom Friedhofsträger zur Verfügung gestellt d. h. keine Wahlmöglichkeit bei der Lage der Grabstätte durch die Angehörigen möglich. Die Grabstätte wird von den Angehörigen gepflegt und ist namentlich  gekennzeichnet (Grabmal).

Urnengemeinschaftsanlage

Hierbei handelt es sich wie der Name schon sagt um eine Gemeinschaftsanlage wo mehrere Urnen auf ein vom Friedhofsträger zur Verfügung  gestellten Bereich beigesetzt werden. Auch hier besteht keine Möglichkeit Einfluss zu nehmen auf den Platz an welcher die Urne auf dem Feld beigesetzt werden soll. Die Stelle ist nicht verlängerbar und das Feld wird vom Friedhofsträger angelegt und gepflegt, auch ist nur wenig persönlicher Grabschmuck erlaubt.  

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